Wohnmobilhaftpflicht

Ebenfalls wie andere Fahrzeuge muss man Wohnmobile versichern. Ihre Wohnmobilhaftpflicht schützt Sie den Eigner beispielsweise vor Schadensersatzansprüche. Jener dem Recht entsprechend vorgegebene Schutz gilt für alle Staaten in Europa. Eine Wohnmobilhaftpflicht weist ansonsten nicht gerechtfertigte Forderungen ab. Wohnmobile besitzen typischerweise nur geringe Schadensquoten. Daher gibt es für solche Kraftfahrzeuge eigens Wohnmobilversicherungsangebote.

Günstig versichern mit einer Wohnmobilhaftpflicht

Bei der Wohnmobilhaftpflicht bildet der Listenneuwert eines Wohnmobils die Grundlage für den Versicherungsschutz. Aus diesem Grund müssen Sie diesen im Antrag auch angeben. Arbeitnehmer von einigen Behörden, zum Beispiel dem öffentlichen Dienst beziehen insgesamt einen Sondernachlass. Eine Deckung einer Wohnmobilhaftpflicht beträgt maximal 8 Mio. Euro für eine geschädigte Person und Hundert Mill. EUR pauschal.

Die Preise der Wohnmobilhaftpflicht unterscheiden sich vielmals deutlich von einander. Mit dem Wohnmobilversicherung Vergleich können Sie eine Wohnmobilhaftpflicht günstig ausfindig machen und Sie können jährlich meist viele 100 EUR einsparen.

  • deckt Schadensersatzansprüche ab
  • schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfall

Die Wohnmobilhaftpflicht deckt die folgenden Schadensfälle ab:

  • Schmerzensgeld u.ä
  • Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
  • Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten

Schadensfälle am eigenen Fahrzeug und der Fahrzeugführer sind damit aber keineswegs mitversichert!

Kaskoversicherungen

WohnmobilhaftpflichtDas Reisemobil oder auch Wohnmobil ist ein hochwertiges Gefährt! Aus diesem Grund sollten Sie das Reisemobil mit der Teil- und/oder Vollkaskoversicherung schützen. Die Teilkaskoversicherung ist schon bezüglich der Absicherung gegen Entwendung unvermeidlich. Eine Teilkaskoversicherung springt auch ein, sobald Schäden am Reisemobil durch Marderverbiss aufkommen. Die Vollkasko-Versicherung schützt dann zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen.

Viele Versicherungsunternehmen bezahlen KASKO-Schäden im Prinzip zu 100 Prozent, minus der abgesprochenen finanziellen Selbstbeteiligung. Im Zusammenhang mit einer Abrechnung von Elementarschäden zahlt man dazu meistens nur Teilzahlungen. Obendrein kann man dazu Preisnachlässe auf den errechneten Beitrag gewähren, wenn beispielsweise kein Fahrer unter 25 Jahre fährt.

Manche Versicherungsgesellschaften bieten für Reisegepäck und anderes Reisemobilinventar die besondere Zusatzabsicherung an. Die Ausstattung eines Wohnmobils oder auch Campingfahrzeugs ist gleichermaßen durch die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Der Schutzbrief kann für ein Wohnmobil wichtig als Unfall- oder Pannenhilfe im Ausland sein.

 

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