Teilkaskoversicherung


Die Wohnmobilversicherung von GVV Direkt

Ein Wohnmobilmobil ist ein teures Gefährt, folglich sollte jeder es zumindest mit der Teilkaskoversicherung absichern. Eine Teilkasko ist schon in Sachen Absicherung gegen Raub grundlegend. Die Teilkasko springt auch ein, wenn Schaden am Fahrzeug durch Sturm aufkommen. Eine Vollkasko bietet Schutz des Weiteren bei einer Beschädigung des eigenen Fahrzeuges.

Richtig abgesichert mit der Teilkaskoversicherung

Die KFZ-Kasko ist eine zusätzliche Versicherung im Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei dieser Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die man zuvor vereinbart hat. Dazu können beispielsweise Schäden aus Diebstahl, Sturm , Hagel, Überschwemmung oder Brand gehören. Genauso Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch sonstige Schäden ab.

Viele Versicherungsunternehmen bezahlen Teilkaskoschäden in der Regel zu hundert Prozent, minus einer abgemachten Eigenbeteiligung. Bei der Abrechnung von Elementarschäden erstattet dazu meist die Versicherung  i.d.R. nur Teilbeträge. Außerdem kann die Versicherung Nachlässe auf den berechneten Beitrag gewähren, wenn etwa Wohneigentum vorhanden ist.

Der jeweilige Beitrag zur Teilkaskoversicherung darf in keiner Weise teurer sein, als der momentane Wert des Kraftfahrzeugs!

Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann obendrein zur gesetzlichen KFZ Haftpflicht auch noch eine Teil- und/oder Vollkasko-Versicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Vollkasko für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Im Prinzip sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss der Vollkaskoversicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich zum Beispiel zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Diebstahl kommt; wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Die Teilkaskoversicherung bezahlt bei:

  • Brandschäden
  • Diebstahl
  • Glasbruch

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